zunächst möchten wir Ihnen mitteilen, dass unsere Zahnarztpraxis, als Teil der kritischen medizinischen Versorgung, nach wie vor geöffnet bleibt. Wir befolgen die entsprechenden Vorgaben für zahnärztliche Praxen, die im Hygieneplan, den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim RKI „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene” und der Technischen Regel für biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) festgehalten sind.
Wir haben das Bestellsystem verändert, sodass Sie so gut wie keine Wartezeiten vor der Behandlung haben.
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